Wir können für den Gebrauch der Vorlagen und Links keine Gewähr auf Rechtssicherheit geben. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Die beschriebenen Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir als Unternehmen keine verbindliche Rechtsberatung geben können. Für umfassende Rechtssicherheit empfiehlt sich der Besuch einschlägiger Rechtsportale oder die Konsultation eines Anwalts. Einige Links und Vorlagen beziehen sich auf deutsches Recht. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Gesetzesvorschriften Ihres Landes bzw. Ihrer Region.







Hinweise zu Pflichtangaben im Impressum nach deutschem Recht


  • Bundesministerium der Justiz:
    http://bundesrecht.juris.de/gewo/__34c.html

  • Impressum (Pflichtangaben auf der Homepage)

    Die Internetpräsenz von Immobilienfirmen unterliegt seit dem 14. Mai 2024 dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) (früher Teledienstegesetz TDG oder auch Telemediengesetz TMG). Dieses neue Gesetz setzt u.a. die E-Commerce-Richtlinie der EU in deutsches Recht um. §5 DDG regelt, was auf der Website an Pflichtangaben enthalten sein muss. Es sind weitgehend die gleichen Pflichtangaben über den Betreiber der Homepage wie im alten TDG/TMG. Damit wird vorrangig dem Verbraucherschutz gedient. Diese Pflichtangaben für Immobilienfirmen müssen vorhanden sein:

    • Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte (Angaben wie sie auch beim Briefbogen, Fax und E-Mail erforderlich sind)

    • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse)

    • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (in der Regel die Genehmigungsbehörde der § 34c GewO Erlaubnis, nach einer Sitzverlegung das aktuelle Ordnungs- oder Gewerbeamt)

    • Angaben zum Handelsregistergericht und die Registernummer (soweit eine Eintragung im Handelsregister vorliegt)


    • Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)


Diese Pflichtangaben fasst man am besten auf einer Seite zusammen, die über einen auf jeder Seite vorhandenen Button (gekennzeichnet mit Impressum) erreichbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass diese Angaben immer sichtbar sind. Der Leser muss sie lediglich ständig erreichen, leicht finden und gut lesen können.
WICHTIG: § 5 TMG wird zu § 5 DDG!
WICHTIG: Das TTDSG wird zum TDDDG!
Da keine gesetzliche Pflicht besteht, §5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben, empfehlen wir Ihnen, auf die Angabe des Paragrafen ("§ 5 TMG/Telemediengesetz" bzw. "§5 DDG") in Ihrem Impressum komplett zu verzichten. Damit bleiben Sie auch künftig bei redaktionellen Anpassungen auf der sicheren Seite und vermeiden das Risiko, den falschen Paragrafen in Ihrem Impressum anzugeben.


  

  • Neue Pflichtangabe seit dem 09.01.2016 für Kunden innerhalb der EU: Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 – "Link zur OS-Plattform". Fügen Sie dafür den folgenden Text im Feld "Zusatz-Impressum" ein:

    "Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr"




Bitte geben Sie Ihre Firmendaten an


  • Tragen Sie hier Ihre Firmendaten ein. Diese Daten erscheinen hauptsächlich im Footer Ihrer Webseite:




  • Speichern Sie Ihre Eingabe über den Button "Speichern" ab.




AGB

  • Speichern Sie Ihre Eingabe über den Button "Speichern" ab.




 Adressleisten-Text

  • Der "Adressleisten-Text" erscheint unten im Footer Ihrer Webseite:




  • Tragen Sie hier freie Texte ein wie z.B.: Öffnungszeiten oder weitere Firmenadressen.


  • Speichern Sie Ihre Eingabe über den Button "Speichern" ab.




Cookies

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat neue Regeln zur Nutzung von Cookies erlassen.


Sie müssen hier dringend handeln um nicht abgemahnt zu werden! Was Sie genau machen/beachten müssen, beschreiben wir Ihnen unten.


Laut des Urteils des EuGHs müssen alle verwendeten Cookies einer Webseite in vier Kategorien klassifiziert werden:


1) Unbedingt erforderliche Cookies

2) Funktionale Cookies

3) Performance Cookies

4) Marketing- / Third Party-Cookies


Genaue Erklärungen zu den Kategorien und allgemeine Hinweise zu dem Urteil des EuGHs finden Sie hier: https://easyrechtssicher.de/cookies-hinweis/


Der Betrachter Ihrer Webseite muss die Möglichkeit haben, jeder einzelnen Kategorie zustimmen oder ablehnen zu können. Nur die Kategorie 1) "Unbedingt erforderliche Cookies" bedürfen weiterhin keiner Zustimmung und können ohne Zustimmung gesetzt werden:


(Der Cookie-Hinweis von immoprofessional)


Die alte Richtlinie, das über die Nutzung von Cookies einfach nur noch informiert werden muss, ist nicht mehr gültig. Sie müssen also unbedingt umschalten auf den neuen Cookie-Hinweis nach Kategorien.


Außerdem müssen alle genutzten Cookies im Impressum Ihrer Webseite genau erklärt werden mit:


- Anbieter des Cookies

- Name des Cookies

- Zweck des Cookies

- Gültigkeitsdauer des Cookies

- Bei externen Cookies von Drittanbietern muss außerdem ein Link zu den Datenschutzbestimmungen des Drittanbieters gesetzt werden


Auch muss es die Möglichkeit geben, das der Betrachter der Webseite jeder Zeit seine Entscheidung über die zugelassenen Cookies ändern kann.




Wir haben bereits alles für Sie vorbereitet!

So gehen Sie jetzt vor:


Wir von immoprofessional haben bereits alles für Sie vorbereitet, Sie müssen die neuen Optionen nur noch aktivieren. Aus rechtlichen Gründen können und dürfen wir das nicht für Sie machen, da jeder Kunde selber für die Korrektheit seines Impressums verantwortlich ist.


So aktivieren Sie den neuen Cookie-Hinweis nach Kategorien:


1) Loggen Sie sich in die Verwaltung Ihrer Webseite ein.


2) Navigieren Sie unter "Grundeinstellungen" zu "Firmendaten/Impressum".


3) Klicken Sie auf die Überschrift "Cookies".


4) Wählen Sie in der Auswahlbox "Cookie Hinweis" die Option "Cookie Hinweis von immoprofessional - mit einmaliger Übernahme der Textvorschläge von immoprofessional für das Impressum" aus.


5) Drücken Sie auf "Speichern".


Alle Texte und Einstellungen sind nun automatisch übernommen worden. Loggen Sie sich aus der Verwaltung aus und rufen Sie die Startseite Ihrer Webseite auf. Es sollte der neue Cookie Hinweis nach Kategorien erscheinen. Ist dieser einmal von dem Betrachter Ihrer Webseite bestätigt worden, dann erscheint er für 365 Tage nicht mehr. Im Impressum sind die neuen Cookie Texte, sowie alle notwendigen Pflichtangaben zu den von Ihnen genutzten Cookies ersichtlich. Auch gibt es die Möglichkeit das der Betrachter der Webseite nachträglich seine Entscheidung, für die zu verwendenden Cookie Kategorien ändern kann. Insofern Sie immoprofessional mehrsprachig benutzen, sind die Texte bereits in die jeweiligen Sprachen übersetzt.




Was ist, wenn ich einen Drittanbieter für den Cookie Hinweis benutzen möchte?


Wenn Sie nicht den von immoprofessional vorgeschlagenen Cookie-Hinweis benutzen möchten, können Sie gerne beliebige Drittanbieter benutzen. Diese gibt es im Internet zuhauf, wie z.B. diese:


https://www.cookiebot.com

https://cookiefirst.com

https://www.econda.de


Sie erhalten dann für die Einbindung des Drittanbieter Cookie-Hinweis Banners Quellcodes, sowie eigene Texte für das Impressum. Diese bauen Sie dann so in immoprofessional ein:


1) Loggen Sie sich in die Verwaltung Ihrer Webseite ein.


2) Navigieren Sie unter "Grundeinstellungen" zu "Firmendaten/Impressum".


3) Klicken Sie auf die Überschrift "Cookies".


4) Wählen Sie in der Auswahlbox "Cookie Hinweis" die Option "Externer Anbieter" aus.
Nun öffnen sich Felder für den Quellcode des Drittanbieters sowie für die Texte des Impressums.


5) Drücken Sie auf "Speichern".




Was ist, wenn ich eigene Cookies benutze die immoprofessional nicht vorkonfiguriert hat?


Die meist genutzten Cookies externer Anbieter, wie die Google-Analytics, haben wir bereits vorkonfiguriert und berücksichtigt.


Sollten Sie selbst aber eigene Cookies verwenden oder externe Scripts von Drittanbietern wie Google, Facebook, externe Messenger oder z.B. anderer Analysedienste als die Google-Analytics nutzen wollen, ist das kein Problem:


immoprofessional überwacht ständig Ihre Webseite automatisiert und schaut nach Cookies, die wir noch nicht vorkonfiguriert haben bzw. die noch nicht erfasst sind.


Sollten wir ein Cookie entdeckt haben was noch nicht berücksichtigt ist, passiert folgendes:


1) Sie erhalten automatisch von Ihrer immoprofessional Webseite eine E-Mail mit dem Hinweis, dass ein nicht erfasstes/klassifiziertes Cookie gefunden wurde.


2) Das Cookie wird nun aus Sicherheitsgründen von immoprofessional verboten und deaktiviert, da nicht klassifizierte und im Impressum nicht deklarierte Cookies für Sie zu einer Abmahnung führen können.


3) Sie müssen das Cookie nun einer der 4 oben genannten Kategorien zuweisen und außerdem folgende Angaben zum Cookie machen:


- Anbieter des Cookies

- Name des Cookies

- Zweck des Cookies

- Gültigkeitsdauer des Cookies

- Bei externen Cookies von Drittanbietern muss außerdem ein Link zu den Datenschutzbestimmungen des Drittanbieters gesetzt werden

(diese Informationen erhalten Sie vom Drittanbieter des Cookies)


Das alles machen Sie über die Verwaltung Ihrer Webseite wie folgt:


1) Loggen Sie sich in die Verwaltung Ihrer Webseite ein.


2) Navigieren Sie unter "Grundeinstellungen" zu "Firmendaten/Impressum".


3) Klicken Sie auf die Überschrift "Cookies".


4) Nicht erfasste/klassifizierte Cookies finden Sie unter der Überschrift "5. Bisher nicht klassifiziert". Klicken Sie rechts neben dem Cookie auf "Klassifizieren" und tragen Sie die o.g. Pflichtangaben ein.


5) Drücken Sie auf "Speichern".


Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich an unseren Support.



Sind die von immoprofessional vorgeschlagenen Cookie-Hinweistexte rechtsgültig?


Wir können für den Gebrauch der Vorlagen und Links keine Gewähr auf Rechtssicherheit geben. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Die beschriebenen Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir als Unternehmen keine verbindliche Rechtsberatung geben können. Für umfassende Rechtssicherheit empfiehlt sich der Besuch einschlägiger Rechtsportale oder die Konsultation eines Anwalts. Einige Links und Vorlagen beziehen sich auf deutsches Recht. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Gesetzesvorschriften Ihres Landes bzw. Ihrer Region.



Datenschutz

  • Geben Sie einen Hinweistext für einen "Datenschutz" an.

  • Eine Vorlage finden Sie unter dem Textfeld, indem Sie den Text für die "Datenschutz" eingeben können.




Meta-Tag Angaben für Suchmaschinen




Widerrufsbelehrung


  • Speichern Sie Ihre Eingabe über den Button "Speichern" ab.




Zusatz-Impressum - z.B. Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO


  • Tragen Sie hier freie Texte ein die im Impressum erscheinen sollen, wie z.B.: Öffnungszeiten, weitere Firmenadressen oder die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO - die für deutsche Makler PFLICHT ist.

  • Speichern Sie Ihre Eingabe über den Button "Speichern" ab.